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Arcturis

Rechtliches — Vertragsgrundlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 22. August 2026

Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Inhalt
  1. § 1 · Geltungsbereich
  2. § 2 · Angebote und Vertragsschluss
  3. § 3 · Leistungsgegenstand
  4. § 4 · Mitwirkung des Kunden
  5. § 5 · Abnahme von Werkleistungen
  6. § 6 · Nutzungsrechte
  7. § 7 · Hosting und Betreuung
  8. § 8 · Auftragsverarbeitung
  9. § 9 · Besondere Bestimmungen für KI-Systeme
  10. § 10 · Übernahme bestehender Systeme
  11. § 11 · Vergütung, Zahlung, Preisanpassung
  12. § 12 · Laufzeit und Kündigung
  13. § 13 · Mängelansprüche
  14. § 14 · Haftung
  15. § 15 · Vertraulichkeit
  16. § 16 · Höhere Gewalt
  17. § 17 · Schlussbestimmungen

§ 1Geltungsbereich

(1)Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Arcturis, Inhaber Nikita Medvedev, und dem Kunden.

(2)Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.

(3)Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2Angebote und Vertragsschluss

(1)Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Als verbindlich bezeichnete Angebote halten wir 30 Kalendertage ab Zugang aufrecht.

(2)Der Vertrag kommt zustande durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung.

(3)Textform genügt für Angebot, Annahme und alle weiteren Erklärungen. E-Mail ist ausreichend.

(4)Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Wir sind berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.

§ 3Leistungsgegenstand

(1)Umfang und Inhalt ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2)Analysen, Vorstudien und Beratungsleistungen sind Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Das gilt ausdrücklich für Aussagen zur Auffindbarkeit in Suchmaschinen und zur Wirkung von Maßnahmen.

(3)Wir schulden keine bestimmte Platzierung in Suchergebnissen. Ranking-Verfahren der Suchmaschinenbetreiber sind uns weder bekannt noch beeinflussbar.

§ 4Mitwirkung des Kunden

(1)Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alles bereit, was zur Leistungserbringung erforderlich ist — insbesondere Inhalte, Bild- und Textmaterial, Zugangsdaten, Zugriff auf Systeme sowie einen benannten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

(2)Der Kunde sichert zu, dass er an allen bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte hält und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.

(3)Der Kunde prüft übergebene Entwürfe, Texte und Daten auf inhaltliche und fachliche Richtigkeit. Eine inhaltliche Prüfung fachlicher Angaben des Kunden schulden wir nicht.

(4)Rückmeldungen und Freigaben erfolgen innerhalb von zehn Werktagen nach Aufforderung.

(5)Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Entstehen uns dadurch Mehraufwand oder Wartezeiten, sind diese nach unseren jeweils gültigen Sätzen zu vergüten.

§ 5Abnahme von Werkleistungen

(1)Nach Fertigstellung zeigen wir dem Kunden die Abnahmebereitschaft in Textform an und stellen das Werk zur Prüfung bereit.

(2)Der Kunde prüft innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt die Mängel, die der Abnahme entgegenstehen, konkret und nachvollziehbar.

(3)Erklärt sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Werk als abgenommen. Auf diese Wirkung weisen wir in der Anzeige nach Absatz 1 gesondert hin.

(4)Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). Sie werden im Rahmen der Mängelbeseitigung behoben.

(5)Nimmt der Kunde das Werk in Gebrauch — insbesondere durch Veröffentlichung oder produktiven Einsatz —, gilt es als abgenommen.

(6)In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden, wenn dies vereinbart ist.

(7)Mit der Abnahme geht die Gefahr über und beginnt die Verjährung der Mängelansprüche.

§ 6Nutzungsrechte

(1)An eigens für den Kunden erstellten Werken — Gestaltung, Texte, Quellcode, Modelle — erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung für die vereinbarten Zwecke.

(2)Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur widerruflich und einfach gestattet.

(3)An Bausteinen, Bibliotheken und Verfahren, die wir unabhängig vom Auftrag entwickelt haben oder wiederverwenden, verbleiben die Rechte bei uns. Der Kunde erhält daran ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.

(4)Bestandteile Dritter — insbesondere Schriften, Bibliotheken und Bilder — unterliegen den Bedingungen ihrer jeweiligen Rechteinhaber. Wir weisen diese im Projekt aus.

(5)Wir dürfen den Kunden mit Namen und Abbildung des Ergebnisses als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

§ 7Hosting und Betreuung

(1)Wir betreiben die Anwendung des Kunden auf eigener Infrastruktur in Deutschland, in einem je Kunde getrennten Container.

(2)Verfügbarkeit im Jahresmittel: 99,5 Prozent, gemessen am Kalendermonat. Nicht als Ausfall gelten geplante Wartungsfenster, Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs sowie Ausfälle, die der Kunde zu vertreten hat.

(3)Geplante Wartungsfenster kündigen wir mindestens 48 Stunden vorher an und legen sie nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

(4)Sicherungen erstellen wir täglich und bewahren sie 30 Tage auf. Eine Wiederherstellung erfolgt auf Anforderung im Rahmen der Betreuung.

(5)Reaktionszeit bei Störungsmeldungen: am selben Werktag bei Eingang bis 16 Uhr, sonst am folgenden Werktag. Geschäftszeiten Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr. Eine Behebungszeit wird nicht zugesagt.

(6)Die Domain wird vom Kunden gehalten. Auf sein Verlangen unterstützen wir bei Umzug und Herausgabe der Inhalte in üblichem Format.

§ 8Auftragsverarbeitung

(1)Soweit wir bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen Bedingungen vor.

(2)Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er stellt sicher, dass für die von ihm veranlasste Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht.

§ 9Besondere Bestimmungen für KI-Systeme

(1)Wir entwickeln, trainieren und betreiben KI-Systeme eigenständig auf eigener Infrastruktur. Grundlage sind quelloffene Modelle, die wir selbst anpassen und feinabstimmen. Eine Übermittlung von Kundendaten an Anbieter von KI-Diensten findet nicht statt. Der Einsatz eines fremden Dienstes erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

(2)Wir sagen keine bestimmte Erkennungs-, Treffer- oder Fehlerquote zu. Die Güte eines Modells hängt maßgeblich von Menge und Beschaffenheit der vom Kunden bereitgestellten Daten ab. Kennzahlen aus Vorstudien oder Referenzprojekten sind Anhaltspunkte, keine zugesicherten Eigenschaften.

(3)Der Kunde stellt Trainings- und Prüfdaten bereit und sichert zu, dass er zu deren Verwendung berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(4)Daten des Kunden verwenden wir ausschließlich für dessen Zwecke. Eine Verwendung für andere Kunden oder eigene Zwecke findet nicht statt.

(5)Ergebnisse eines KI-Systems sind zu überprüfen. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über den Einsatz und richtet eine angemessene menschliche Aufsicht ein. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung gegenüber Personen im Sinne des Art. 22 DSGVO ist nicht Gegenstand des Vertrags, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(6)Rollen nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Da wir Modelle selbst anpassen und unter eigenem Namen bereitstellen, treffen uns regelmäßig die Pflichten eines Anbieters; der Kunde ist Betreiber. Die Zuordnung wird im jeweiligen Angebot festgelegt. Ändert der Kunde ein System wesentlich, ändert er dessen Zweckbestimmung oder bringt er es unter eigenem Namen in Verkehr, können ihn selbst Anbieterpflichten treffen. Wir weisen im Projekt auf die einschlägigen Pflichten hin und unterstützen bei der Dokumentation; eine Rechtsberatung schulden wir nicht.

(7)Setzt der Kunde ein System als Sicherheitsbauteil eines Produkts ein, das unter die in Anhang I der KI-Verordnung genannten Rechtsakte fällt, ist dies vor Vertragsschluss anzuzeigen. Ohne diese Anzeige ist ein solcher Einsatz nicht Gegenstand des Vertrags.

(8)Für den Betrieb empfohlene Hardware ist eine Empfehlung. Beschaffung, Einbau und Betrieb obliegen dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 10Übernahme bestehender Systeme

(1)Übernehmen wir eine bestehende Website oder Anwendung, erfolgt dies im vorgefundenen Zustand.

(2)Für vor der Übernahme entstandene Mängel, Rechtsverletzungen, Inhalte und Sicherheitslücken übernehmen wir keine Haftung. Erkennen wir solche, weisen wir den Kunden darauf hin.

(3)Der Kunde sichert zu, zur Übergabe berechtigt zu sein und über die erforderlichen Rechte an Inhalten und Bestandteilen zu verfügen.

(4)Eine über den beauftragten Umfang hinausgehende Prüfung des übernommenen Bestands schulden wir nicht.

§ 11Vergütung, Zahlung, Preisanpassung

(1)Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2)Werkleistungen: Bei einem Auftragswert über 2.000 € sind 40 % bei Auftragserteilung und der Rest bei Abnahme fällig. Darunter ist der Gesamtbetrag bei Abnahme fällig.

(3)Laufende Leistungen — Hosting, Betreuung, Pflege — werden monatlich im Voraus berechnet.

(4)Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.

(5)Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; Verzugszinsen betragen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), zuzüglich der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.

(6)Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen sind wir nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, laufende Leistungen bis zum Ausgleich auszusetzen. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

(7)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(8)Preisanpassung bei laufenden Leistungen: Wir sind berechtigt, die Vergütung frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Kalenderjahr anzupassen, soweit sich unsere Kosten für Personal, Energie oder Infrastruktur verändert haben. Wir teilen die Anpassung mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit und weisen auf das Kündigungsrecht hin. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen. Wird nicht gekündigt, gilt die Anpassung als angenommen.

§ 12Laufzeit und Kündigung

(1)Werkverträge enden mit Abnahme und vollständiger Zahlung.

(2)Laufende Leistungen haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Bereitstellung. Danach verlängern sie sich unbefristet und sind mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

(3)Kündigungen bedürfen der Textform.

(4)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen, bei rechtswidrigen Inhalten, die der Kunde trotz Aufforderung nicht entfernt, oder bei erheblicher Gefährdung unserer Infrastruktur.

(5)Nach Beendigung stellen wir dem Kunden die Inhalte seiner Anwendung auf Anforderung einmalig in einem üblichen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung und unterstützen bei einem Umzug im Rahmen der vereinbarten Vergütung.

(6)Wir halten die Daten nach Vertragsende 30 Kalendertage vor und löschen sie danach vollständig, einschließlich der Sicherungen im Rahmen der jeweiligen Aufbewahrungszyklen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

(7)Die Domain hält der Kunde. Ihre Übertragung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags; wir unterstützen auf Anforderung.

§ 13Mängelansprüche

(1)Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachfolgenden Maßgaben.

(2)Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(3)Wir leisten zunächst Nacherfüllung. Erst nach deren Scheitern stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

(4)Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zehn Werktagen nach Abnahme in Textform zu rügen, verdeckte Mängel innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung.

(5)Kein Mangel liegt vor bei: Beeinträchtigungen durch vom Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen · unsachgemäßer Nutzung · Fehlern in vom Kunden beigestellten Inhalten oder Systemen · Änderungen in der Umgebung, insbesondere neuen Browser- oder Systemversionen nach Abnahme · Störungen bei Dritten, insbesondere bei Suchmaschinen, Verzeichnisdiensten und Netzbetreibern.

(6)Die ständige Fortentwicklung von Browsern, Betriebssystemen und Endgeräten liegt außerhalb unseres Einflussbereichs. Anpassungen daran sind Gegenstand der Betreuung, nicht der Gewährleistung.

§ 14Haftung

(1)Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2)Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3)Der Kunde ist für regelmäßige eigene Datensicherungen verantwortlich. Bei Datenverlust haften wir nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung entstanden wäre.

(4)Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 15Vertraulichkeit

(1)Beide Parteien behandeln alle als vertraulich bezeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke dieses Vertrags.

(2)Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die sie eigenständig entwickelt hat, oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.

(3)Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.

(4)Unberührt bleibt die Referenznennung nach § 6 Absatz 5.

§ 16Höhere Gewalt

(1)Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, hoheitliche Maßnahmen, Epidemien, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie Arbeitskämpfe, an denen wir nicht beteiligt sind.

(2)Wir unterrichten den Kunden unverzüglich und benennen die voraussichtliche Dauer.

(3)Dauert die Störung länger als drei Monate, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

§ 17Schlussbestimmungen

(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO). Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3)Erfüllungsort ist Dresden.

(4)Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(5)Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

(6)Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 22. August 2026

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