Rechtliches — Zugänglichkeit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 22. August 2026
Arcturis ist als Kleinstunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Diese Erklärung geben wir freiwillig ab.
01Freiwillige Erklärung
Arcturis ist ein Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 BFSG und nach § 3 Abs. 3 Satz 1 BFSG von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ausgenommen. Wir geben diese Erklärung freiwillig ab, weil wir Barrierefreiheit für einen Teil guter Arbeit halten — und weil wir sie unseren Kunden anbieten.
02Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist nach unserer eigenen Prüfung vollständig vereinbar mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA.
Geprüft wurde:
- Farbkontraste aller Text- und Bedienelemente
- Bedienbarkeit vollständig über die Tastatur einschließlich aller Untermenüs
- sichtbarer Tastaturfokus
- Textalternativen für alle Grafiken, die Aussagen tragen
- Lesbarkeit bei 200 % Vergrößerung und ab 320 Pixel Breite ohne waagerechtes Scrollen
- Berücksichtigung der Systemeinstellung für reduzierte Bewegung
- eine Möglichkeit, laufende Bewegtbilder anzuhalten
03Art der Prüfung
Selbstbewertung durch Arcturis, zuletzt am 22. August 2026. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden.
04Nicht barrierefreie Inhalte
Uns sind derzeit keine Inhalte bekannt, die den genannten Anforderungen nicht entsprechen.
05Rückmeldung
Ist Ihnen etwas aufgefallen, das nicht zugänglich ist, schreiben Sie uns:
- info@arcturis.de
- Telefon
- +49 176 63405667
Wir prüfen jede Meldung und beheben, was sich beheben lässt.
06Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.
Stand: 22. August 2026