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Arcturis

Rechtliches — Zugänglichkeit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 22. August 2026

Arcturis ist als Kleinstunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Diese Erklärung geben wir freiwillig ab.

Inhalt
  1. Freiwillige Erklärung
  2. Stand der Vereinbarkeit
  3. Art der Prüfung
  4. Nicht barrierefreie Inhalte
  5. Rückmeldung
  6. Durchsetzungsverfahren

01Freiwillige Erklärung

Arcturis ist ein Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 BFSG und nach § 3 Abs. 3 Satz 1 BFSG von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ausgenommen. Wir geben diese Erklärung freiwillig ab, weil wir Barrierefreiheit für einen Teil guter Arbeit halten — und weil wir sie unseren Kunden anbieten.

02Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist nach unserer eigenen Prüfung vollständig vereinbar mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA.

Geprüft wurde:

  • Farbkontraste aller Text- und Bedienelemente
  • Bedienbarkeit vollständig über die Tastatur einschließlich aller Untermenüs
  • sichtbarer Tastaturfokus
  • Textalternativen für alle Grafiken, die Aussagen tragen
  • Lesbarkeit bei 200 % Vergrößerung und ab 320 Pixel Breite ohne waagerechtes Scrollen
  • Berücksichtigung der Systemeinstellung für reduzierte Bewegung
  • eine Möglichkeit, laufende Bewegtbilder anzuhalten

03Art der Prüfung

Selbstbewertung durch Arcturis, zuletzt am 22. August 2026. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden.

04Nicht barrierefreie Inhalte

Uns sind derzeit keine Inhalte bekannt, die den genannten Anforderungen nicht entsprechen.

05Rückmeldung

Ist Ihnen etwas aufgefallen, das nicht zugänglich ist, schreiben Sie uns:

Wir prüfen jede Meldung und beheben, was sich beheben lässt.

06Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.

Stand: 22. August 2026

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